welche gesetzliche Krankenkasse erstattet PZR?

Der Wert und gesundheitliche Nutzen der zahnärztlichen Individualprophylaxe wurde für Kinder und Jugendliche in außergewöhnlich guter Weise nachgewiesen. Die Häufigkeit von Karieserkrankungen ist massiv zurückgegangen. Aber wie sieht es mit der Individualprophylaxe und der Kostenerstattung für die regelmäßige professionelle Zahnreinigung PZR bei Erwachsenen aus? Welche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen anteilige Kosten? mehr lesen

Zahnmedizinische Prophylaxe in stationären Pflegeeinrichtungen

Die zahnärztliche Versorgung, Untersuchung oder Behandlung gestaltete sich bisher in stationären Pflegeeinrichtungen in vielen Fällen problematisch und war für die Betroffenen wenig befriedigend. Um auf diesem Sektor Verbesserungen zu ermöglichen, haben die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung eine Rahmenvereinbarung zur koordinierten zahnärztlichen und pflegerischen Versorgung von stationär pflegebedürftigen gesetzlich Versicherten geschlossen.

Auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung schließen Pflegeeinrichtungen mit Zahnärzten Kooperationsverträge folgenden Inhaltes:
bis zu zweimal jährlich erfolgt in den Räumen der Pflegeeinrichtung eine zahnärztliche Untersuchung, die den notwendigen Behandlungsbedarf feststellt und dokumentiert. Der Bewohner der Pflegeeinrichtung muss dieser Untersuchung zustimmen.


Es wird dann entschieden, ob der Patient zur Behandlung in eine Zahnarztpraxis seiner Wahl gebracht werden soll oder ob die notwendige Behandlung in der Pflegeeinrichtung selber durchgeführt werden kann. Innerhalb der Einrichtung sollen nur solche Behandlungen durchgeführt werden, die dort auch nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst fachgerecht und hygienisch erbracht werden können.

Innerhalb eines solchen Kooperationsvertrages wird das Pflegepersonal durch den Zahnarzt regelmäßig angeleitet, wie versichertenbezogen die Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundhygiene durchgeführt werden sollen. Ferner gibt der Zahnarzt individuelle Hinweise zur Handhabung und Pflege des Zahnersatzes.

Die Kooperationsverträge zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten können seit dem 01. 04. 2014 geschlossen werden. Die Pflegeeinrichtungen sind gesetzliche verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 2014 solche Kooperationsverträge nachzuweisen und dies auch transparent zu machen.

Mit der Verbesserung der Mundgesundheitssituation der Pflegebedürftigen soll die schmerzfreie Nahrungsaufnahme und Kaufähigkeit sichergestellt bleiben. Gesunde Zahn- und Mundverhältnisse ermöglichen eine bessere Einbindung der Pflegebedürftigen in ihr soziales Umfeld. Ferner soll die Häufigkeit von Notfallbehandlungen verringert werden.



copyright by MDZ 2021 - Impressum